Kfz-Sachverständiger Alexander Ruhland
Kfz-Sachverständiger   Alexander Ruhland

 Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

 

 

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss die Gutachterkosten im Rahmen der Haftungsquote übernehmen.

 

Bestehen Sie auf einen von Ihnen selbst gewählten Sachverständigen gegenüber der gegnerischen Versicherung.

 

Das Gutachten eines freien Sachverständigen hat Beweissicherungsfunktion:

Es enthält neben der Feststellung des Schadenumfangs und der Reparaturkosten auch Angaben zu einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges oder der Feststellung des Totalschadens. 

 

Bei Reparaturen unterhalb der sogenannten " Bagatellschadensgrenze " gilt der Kostenvoranschlag

mit Fotos oder die Reparaturrechnung als Schadennachweis.

 

Da ein Laie die Kosten jedoch schwer

einschätzen kann, billigt die Rechtsprechung häufig auch die Erstattung des Gutachterhonorars

durch die Versicherung bei Kleinschäden (vor allem bei Beschädigung nicht sichtarer Kfz-Teile).

 

 

 

 

 

 

 

Hier finden Sie uns

Alexander Ruhland
Lilienstraße 15 
856009 Aschheim

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

0151 10 60 72 98 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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