Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss die Gutachterkosten im Rahmen der Haftungsquote übernehmen.
Bestehen Sie auf einen von Ihnen selbst gewählten Sachverständigen gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Das Gutachten eines freien Sachverständigen hat Beweissicherungsfunktion:
Es enthält neben der Feststellung des Schadenumfangs und der Reparaturkosten auch Angaben zu einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges oder der Feststellung des Totalschadens.
Bei Reparaturen unterhalb der sogenannten " Bagatellschadensgrenze " gilt der Kostenvoranschlag
mit Fotos oder die Reparaturrechnung als Schadennachweis.
Da ein Laie die Kosten jedoch schwer
einschätzen kann, billigt die Rechtsprechung häufig auch die Erstattung des Gutachterhonorars
durch die Versicherung bei Kleinschäden (vor allem bei Beschädigung nicht sichtarer Kfz-Teile).