Kfz-Sachverständiger Alexander Ruhland
Kfz-Sachverständiger   Alexander Ruhland

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des KZF-Sachverständigen

Alexander Ruhland gültig ab 01.01.2016

 

 

§ 1.                 Geltung der Bedingungen

 

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 2.                 Auftragserteilung

 

Der Auftrag zur Gutachtenverwaltung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

 

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen

 

Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen

 

Alt und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

 

§ 3.                 Vollmacht

 

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

 

§ 4.                 Zahlungsbedingungen

 

Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens in den Büroräumen des Auftragnehmers unmittelbar fällig. Bei einem Versand des Gutachtens ist die Zahlung sofort ohne Abzug durch Überweisung auf das Konto des Auftragsnehmers zu tätigen. Bei allen Zahlungen ist die Gutachtennummer anzugeben. Im Fall einer Sicherungsabtretung der Gutachtenkosten erwarten wir den Zahlungseingang von der zuständigen Haftpflichtversicherung innerhalb von 6 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist treten wir von der Sicherungsabtretung zurück und fordern den Auftraggeber zur Zahlung des Gutachtens auf. Die Einräumung von Zahlungszielen und die Vereinbarung von Ratenzahlungen können ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Auftraggebers erfolgen. Bei Zahlungsverzug kann nach erfolgloser Mahnung ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw.

Klage erhoben werden.

 

§ 5.                Sachverständigenhonorar

 

5.1  Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. Als Anhang dieser AGB beigefügt.

 

5.2  Bei der Bewertung richtet sich das Honorar nach der ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen“ 5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden „Internen“ Liste.

 

5.4  Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 145,00 € zuzüglich MwSt. berechnet.

 

5.5  Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

 

5.6  In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.

 

5.7  Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden erhöhten Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

 

5.8  Die gefertigten Fotografien werden mit 2,50 € pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit 1,50 € berechnet.

 

5.9 Bei Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG abgerechnet.

 

5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4)

 

§ 6.                 Differenzvergütungsklausel

 

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.4 dieser AGB.

 

§ 7.                Stornierung

 

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

 

§ 8.                Gutachtenerstellung

 

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 2- facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original Lichtbildsatz und Duplikat mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.

 

§9.                 Gutachtenversand

 

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

 

§10.              Haftung

 

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§11.              Anwendbares Recht

 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

 

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigen Alexander Ruhland in München.

 

Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

 

Zusatz bei Kfz-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, den Kfz-Sachverständigen Alexander Ruhland vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen.

 

Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an den Kfz- Sachverständigen Alexander Ruhland zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Post, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.

 

Hier finden Sie uns

Alexander Ruhland
Lilienstraße 15 
856009 Aschheim

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

0151 10 60 72 98 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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