Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden,
solten Sie im eigenen Intersse einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Durch die Neutralität, objektives Expertenwissen, Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit zeichen
sich Sachverständige und Gutachter aus.
Dadurch stellen sie einen kompetenten Gesprächspartner für das Schadenmanagement und die Fahrzeugberatung dar.
Unser qualifiziertes, freies und unabhängiges Gutachten bietet folgende Vorteile und hat vor Gericht beweissichernde Wirkung:
im Fall einer fiktiven Abrechnung dient unser Gutachten der Versicherung als Abrechnungsgrundlage.
während der Fahrzeugreparatur besteht Anrecht auf einen Mietwagen.
bei Nichtinanspruchnahme eines Mietwagens haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Nutzungsausfall-Entschädigung geltend zu machen.
im Fall eines Totalschadens erfolgt die Ermittlung des Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Schadenereignis sowie seines Restwertes. Die regulierende Versicherung rechnet auf Basis des Gutachtens ab.
nur anhand eines Kfz-Gutachtens kann eine anfallende Wertminderung ausgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der den merkantilen Minderwert beeinflussenden Faktoren wie Reparaturart, Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter und Laufleistung ermitteln wir die Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
bei Bedarf stellen wir anhand einer Rechnungsprüfung fest, ob die Instandsetzung Ihres Wagens fach- und sachgerecht ausgeführt wurde.
Wir erstellen Kfz-Gutachten für alle Automarken, LKW, Motorräder, Anhänger.