- Wunschtermin für Ihre Vorort Besichtigung
- Überprüfung der Rentabilität einer Reparatur
nach einem Unfallschaden
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Sachverständigenkosten von uns mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Eine Anzahlung oder Vorauszahlung ist nicht notwendig.