Was ist ein Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag ist das unverbindliche oder auch verbindliche Versprechen eines Unternehmens, eine Reparatur zu einem bestimmen Preis durchzuführen. Der Kunde stellt
eine Anfrage über die Kosten einer Reparatur.
Dabei ist zu beachten, dass im Kostenvoranschlag keinerlei Aussagen zur
merkantilen Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert, zur Reparaturdauer, dem Restwert sowie zur Nutzungsausfallentschädigung gemacht werden dürfen.
Beim verbindlichen Kostenvoranschlag trägt der Kfz-Betrieb beim Einschätzen einer
Reparatur die Risiken.
Sollte sich im Nachhinein ein höherer Schaden ergeben als im Kostenvoranschlag berechnet, so ist ausschließlich der im Kostenvoranschlag bezifferte Betrag zu begleichen.
Im unverbindlichen Fall (die Regel in der Praxis) können die vorab kalkulierten Reparaturkosten abweichen.
Aufgrund der Gesetzeslage kann jedoch keine eindeutige Aussage über die Erhöhung des
Kostenvoranschlages getroffen werden. Man geht durchschnittlich von einer maximalen Erhöhung
von 10 – 20 % aus. Dabei orientiert sich die gesetzlich tolerierte Überschreitung an der Komplexität des Schadens.
Kurz und knapp: Der Kostenvoranschlag ist wesentlich günstiger als ein Gutachten, bietet
dafür aber weniger Sicherheit!